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KI-Kennzeichnung nach dem AI Act: Was für Websites gilt

Artikel 50 der EU-KI-Verordnung ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Die Pflicht zur maschinenlesbaren Markierung trifft die Modellanbieter, nicht die Unternehmen, die die Werkzeuge einsetzen. Für Anwender gilt eine Offenlegungspflicht bei Deepfakes sowie bei Texten zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse – letztere entfällt bei menschlicher Prüfung und redaktioneller Verantwortung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Markierungspflicht aus Absatz 2 liegt bei OpenAI, Google und Co., nicht bei dir.
  • Die Textpflicht gilt nach dem Wortlaut nur für Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
  • Sie entfällt, wenn eine menschliche Prüfung stattfand und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.
  • Bei Deepfakes in Bild, Ton oder Video gilt die Offenlegungspflicht unabhängig vom Thema.

Was seit August 2026 gilt

Artikel 50 der KI-Verordnung der EU – des AI Act – ist seit dem 2. August 2026 anwendbar. Er regelt Transparenzpflichten für KI-erzeugte Inhalte.

Seither kursiert in vielen Unternehmen die Sorge, jeder mit KI-Unterstützung geschriebene Blogartikel müsse gekennzeichnet werden. Das trifft so nicht zu. Der Artikel ist deutlich enger gefasst, als die Aufregung vermuten lässt.

Hinweis: Das ist eine fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung. Für die verbindliche Bewertung des eigenen Falls gehört die Sache zu einer Anwältin oder einem Anwalt.

Zwei Rollen, zwei Pflichten

Der Artikel unterscheidet zwischen Anbietern von KI-Systemen und denen, die sie einsetzen. Für Unternehmen, die ChatGPT oder ähnliche Werkzeuge benutzen, ist nur die zweite Rolle relevant.

Anbieter (Abs. 2)Betreiber/Anwender (Abs. 4)
Wer ist gemeintOpenAI, Google, Anthropic …Du, wenn du die Werkzeuge einsetzt
PflichtAusgaben maschinenlesbar markierenOffenlegen, in bestimmten Fällen
Betrifft dein UnternehmenNeinMöglicherweise

Die Markierungspflicht in Absatz 2 liegt also bei den Modellanbietern – sie müssen ihre Ausgaben so kennzeichnen, dass sie maschinell als künstlich erzeugt erkennbar sind. Das ist nicht deine Aufgabe.

Die Pflicht, die dich betreffen kann

Absatz 4 nennt zwei Fälle.

Fall 1: Deepfakes

Wer Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder manipuliert, die einen Deepfake darstellen, muss offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde.

Ausnahmen bestehen für künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke – dort genügt eine angemessene Offenlegung, die die Darbietung nicht beeinträchtigt.

Fall 2: Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse

Hier steckt die Einschränkung, die in der öffentlichen Diskussion regelmäßig untergeht. Die Offenlegungspflicht für KI-erzeugte Texte gilt nach dem Wortlaut nur für Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.

Und selbst dann gilt sie nicht, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Was das praktisch bedeutet

InhaltKennzeichnung nach Art. 50 Abs. 4?
Fachartikel über SEO, mit KI entworfen, von dir geprüft und verantwortetNach dem Wortlaut nicht erfasst
Produktbeschreibungen, Leistungsseiten, Meta-TexteNicht erfasst
Newsletter an BestandskundenNicht erfasst
Unredigierter, automatisch veröffentlichter Text zu einem politischen oder gesellschaftlichen ThemaErfasst
KI-Video mit einer real erkennbaren PersonErfasst (Deepfake)
KI-Bild als Symbolbild ohne reale PersonKein Deepfake – siehe aber KI-Bilder

Für den typischen Unternehmensblog folgt daraus: Der Prüfschritt ist wichtiger als das Etikett. Wer seine Texte redaktionell verantwortet, erfüllt genau die Bedingung, unter der die Offenlegungspflicht entfällt – selbst wenn der Inhalt in den erfassten Bereich fiele.

Warum Transparenz trotzdem sinnvoll ist

Unabhängig von der Rechtslage gibt es ein zweites Argument, und es kommt von Google.

In Googles Fragenkatalog zur Inhaltsqualität steht die Frage, ob der Einsatz von Automatisierung einschließlich KI-Erzeugung für Besucher erkennbar ist – durch Offenlegung oder auf anderem Weg. Transparenz über den Entstehungsprozess zählt dort zu den Merkmalen, an denen Google Qualität festmacht.

Das ist keine Pflicht, sondern ein Hinweis. Wer einen erheblichen Teil seiner Inhalte automatisiert erzeugt, fährt besser damit, das zu sagen. Mehr dazu unter KI-Texte und Google.

Ein Vorschlag, der beides abdeckt

Statt eines Warnhinweises unter jedem Artikel – der wie ein Makel wirkt – funktioniert eine eigene Seite besser, die den Umgang beschreibt und aus dem Impressum oder der Autorenbox verlinkt wird. Zum Beispiel:

Wie diese Inhalte entstehen
Recherche, Quellenprüfung und fachliche Einordnung übernehme ich selbst. Für Gliederungen und erste Entwürfe setze ich KI-Werkzeuge ein. Jede Zahl und jede Quelle wird vor der Veröffentlichung an der Primärquelle geprüft. Die redaktionelle Verantwortung für alle Inhalte liegt bei mir.

Das erfüllt Googles Transparenzfrage, deckt die redaktionelle Verantwortung nach Art. 50 Abs. 4 ab und liest sich als Qualitätsaussage statt als Haftungsausschluss.

Was der Artikel nicht regelt

  • Urheberrecht. Ob ein KI-Bild oder -Text geschützt ist, entscheidet das Urheberrecht, nicht der AI Act.
  • Datenschutz. Welche Daten du in ein KI-Werkzeug eingeben darfst, regelt die DSGVO.
  • Wettbewerbsrecht. Irreführende Aussagen bleiben irreführend, gleich wer sie geschrieben hat.
  • Qualität. Eine Kennzeichnung macht einen schlechten Text nicht besser – und ein geprüfter Text braucht keine Entschuldigung.

Fazit

Artikel 50 AI Act verlangt keine Kennzeichnung für jeden mit KI geschriebenen Unternehmenstext. Die Textpflicht greift nach dem Wortlaut bei Angelegenheiten von öffentlichem Interesse – und entfällt dort, wo eine menschliche Prüfung stattgefunden hat und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt.

Bei Bild, Ton und Video ist die Lage strenger: Deepfakes sind offenzulegen, und zwar unabhängig vom Thema.

Der praktisch wichtigste Satz für die meisten Unternehmen ist deshalb derselbe wie beim Thema Qualität: Wer prüft und verantwortet, hat das Problem nicht.

Häufige Fragen

Nach dem Wortlaut von Artikel 50 Abs. 4 greift die Textpflicht nur bei Inhalten, die über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren – und auch dort nicht, wenn eine menschliche Prüfung stattfand und jemand die redaktionelle Verantwortung trägt. Ein geprüfter Fachartikel über SEO fällt nicht darunter. Keine Rechtsberatung.

Seit dem 2. August 2026, gemäß der Übergangsregelung in Artikel 113 der Verordnung.

Künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die realen Personen, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen könnten. Hier gilt die Offenlegungspflicht unabhängig vom Thema, mit Ausnahmen für künstlerische und satirische Werke.

Eine Seite, die beschreibt, wie deine Inhalte entstehen, ist sinnvoller als ein Warnhinweis unter jedem Artikel. Google fragt in seinem Qualitätskatalog ausdrücklich danach, ob der Einsatz von Automatisierung für Besucher erkennbar ist.

Quellen

  1. EU AI Act, Artikel 50: Transparenzpflichten (abgerufen am 23.09.2026)
  2. Google Search Central: Creating helpful, reliable, people-first content (abgerufen am 23.09.2026)

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