KI-erzeugte Bilder genießen nach überwiegender Auffassung keinen urheberrechtlichen Schutz, weil der menschliche Schöpfungsakt fehlt. Eine Offenlegungspflicht nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung greift vor allem bei Deepfakes mit real erkennbaren Personen. Für Symbolbilder ohne reale Personen ist sie nach dem Wortlaut nicht einschlägig.
KI-Bilder auf der Website: Recht, Kennzeichnung, Wirkung
Das Wichtigste in Kürze
- Ein KI-Bild ist urheberrechtlich ungeschützt – du kannst anderen seine Nutzung nicht verbieten.
- Ein KI-erzeugtes Logo ist damit ein Risiko; Markenschutz ist ein davon getrenntes Verfahren.
- Google unterstützt das IPTC-Feld Digital Source Type, um die Herkunft im Bild mitzuführen.
- Bilder, die eine Tatsache behaupten – Team, Arbeitsergebnisse, Produkte – dürfen nicht erzeugt sein.
Warum die Frage überhaupt aufkommt
Stockfotos kosten Geld und sehen aus wie Stockfotos. KI-Bilder kosten fast nichts und lassen sich auf den eigenen Bedarf zuschneiden. Der Reiz ist offensichtlich.
Die Fragen dahinter sind es weniger: Wem gehört so ein Bild? Muss es gekennzeichnet werden? Und wirkt es überhaupt?
Fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.
Urheberrecht: das Bild gehört niemandem
Das deutsche Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Voraussetzung ist ein menschlicher Schöpfungsakt. Ein Bild, das ein Modell auf einen Prompt hin erzeugt, erfüllt diese Voraussetzung nach überwiegender Auffassung nicht – der Prompt selbst ist eine Anweisung, keine Gestaltung.
Daraus folgt Praktisches:
- Du kannst anderen nicht verbieten, dasselbe Bild zu verwenden. Es genießt keinen Schutz, den du durchsetzen könntest.
- Für dein Logo ist das ein Problem. Ein KI-erzeugtes Logo ist urheberrechtlich nicht geschützt. Markenschutz durch Eintragung ist davon unabhängig möglich, aber ein anderes Verfahren.
- Die Nutzungsbedingungen des Anbieters gelten trotzdem. Sie regeln, was du mit den Ausgaben tun darfst – unabhängig vom Urheberrecht. Ein Blick hinein lohnt, besonders bei kostenlosen Zugängen.
Ein zweites Risiko wird oft übersehen: Wenn ein erzeugtes Bild einer geschützten Vorlage zu ähnlich sieht – einer bekannten Figur, einem markanten Design, einem real existierenden Werk – kann die Verwendung Rechte Dritter verletzen, auch wenn am Bild selbst niemand Rechte hat. Die Haftung liegt bei dem, der es veröffentlicht.
Kennzeichnung: worauf es ankommt
Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Für Bilder sind zwei Punkte relevant:
| Bildtyp | Offenlegung nötig? |
|---|---|
| Symbolbild ohne reale Person – abstrakte Grafik, Landschaft, Gegenstand | Kein Deepfake, nach dem Wortlaut nicht erfasst |
| Erfundene Person, die wie ein echtes Foto wirkt | Grenzfall – im Zweifel kennzeichnen |
| Real erkennbare Person, künstlich erzeugt oder manipuliert | Ja – Deepfake |
| Manipuliertes Foto eines realen Ereignisses | Ja |
Die Einzelheiten stehen unter KI-Kennzeichnung nach dem AI Act. Die Kurzfassung: Symbolbilder sind unkritisch, alles mit erkennbaren realen Menschen ist es nicht.
Ein eigener Fall sind Bilder, die als echte Kundenfotos oder Arbeitsergebnisse durchgehen sollen. Das ist unabhängig vom AI Act eine irreführende Angabe im Sinne des Wettbewerbsrechts – und für ein Handwerksunternehmen, das erzeugte statt echter Referenzbilder zeigt, ein konkretes Risiko.
Die technische Kennzeichnung, die es schon gibt
Unabhängig von der Rechtsfrage unterstützt Google das IPTC-Feld Digital Source Type in den Bild-Metadaten. Die vorgesehenen Werte umfassen unter anderem:
trainedAlgorithmicMedia– erzeugt durch ein Modell, das aus Beispielmaterial gelernt hatalgorithmicMedia– rein algorithmisch erzeugt, ohne TrainingsdatencompositeWithTrainedAlgorithmicMedia– Mischform aus erzeugtem und anderem Material
Enthält ein Bild C2PA-Metadaten zur Entstehung, kann Google diese Angaben in der Funktion „Über dieses Bild“ anzeigen. Eine Pflicht ist das nicht, und es wirkt sich nicht auf Rankings aus – aber es ist die sauberste Art, die Herkunft mitzuführen, ohne das Bild sichtbar zu beschriften.
Wann KI-Bilder sinnvoll sind – und wann nicht
| Einsatz | Bewertung |
|---|---|
| Abstrakte Illustration für einen Fachartikel | Gut geeignet |
| Diagramm- oder Konzeptgrafik | Gut geeignet |
| Hintergrundtexturen, Muster, Symbole | Gut geeignet |
| Ersatz für Stockfotos mit Menschen | Riskant und meist erkennbar |
| Teamfotos oder Porträts | Nein – untergräbt genau das Vertrauen, das ein Foto schaffen soll |
| Referenz- und Arbeitsfotos | Nein – irreführend |
| Produktabbildungen | Nein – irreführend, wenn das Produkt so nicht aussieht |
Die untere Hälfte folgt einem einzigen Gedanken: Ein Bild, das eine Tatsachenbehauptung aufstellt – so sehen wir aus, so sieht unsere Arbeit aus, so sieht das Produkt aus – darf nicht erfunden sein.
Bei der oberen Hälfte stellt sich diese Frage nicht. Eine abstrakte Grafik behauptet nichts.
Das Argument, das über allem steht
Deine Website soll Vertrauen aufbauen. Echte Fotos vom Team, von der Werkstatt, von fertigen Arbeiten sind das wirksamste Mittel dafür – wirksamer als jedes Zertifikat. Siehe Landingpages.
Ein erkennbar erzeugtes Bild wirkt in die entgegengesetzte Richtung, und zwar über sich hinaus: Was an einer Stelle unecht ist, färbt auf den Rest ab. Dieselbe Mechanik wie bei Stockfotos, nur schneller erkannt.
Die praktische Reihenfolge lautet deshalb: echtes Foto, wenn es eines gibt – sonst eine ehrliche Grafik – und KI-Bilder dort, wo ohnehin nur ein Symbol steht.
Wenn du sie einsetzt
- Nutzungsbedingungen des Anbieters prüfen, besonders für gewerbliche Verwendung.
- Keine erkennbaren realen Personen. Weder als Vorlage noch im Ergebnis.
- Auf Ähnlichkeit zu geschützten Werken achten. Bei bekannten Stilen und Figuren lieber neu erzeugen.
- Herkunft in den Metadaten mitführen, über das IPTC-Feld.
- Genauso optimieren wie jedes andere Bild: Dateiname, Alt-Text, Größe, Format. Siehe Bilder-SEO.
- Niemals als echte Aufnahme ausgeben.
Fazit
KI-Bilder sind für Symbolik, Illustration und Grafik ein brauchbares Werkzeug und für alles, was eine Tatsache behauptet, das falsche.
Die drei Punkte, die man wissen muss: Urheberrechtlich gehört das Bild niemandem. Kennzeichnungspflichtig ist vor allem, was reale Personen zeigt. Und der wirksamste Grund, bei echten Fotos zu bleiben, ist kein rechtlicher – es ist der, dass sie besser wirken.
Häufige Fragen
Urheberrechtlich nach überwiegender Auffassung nicht: Der Schutz setzt eine persönliche geistige Schöpfung voraus, und ein Prompt gilt als Anweisung, nicht als Gestaltung. Du kannst anderen die Nutzung desselben Bildes daher nicht verbieten. Keine Rechtsberatung.
Artikel 50 der EU-KI-Verordnung verlangt eine Offenlegung vor allem bei Deepfakes – also künstlich erzeugten oder manipulierten Inhalten mit real erkennbaren Personen. Abstrakte Symbolbilder ohne reale Personen sind nach dem Wortlaut nicht erfasst.
Technisch ja, aber es ist urheberrechtlich nicht geschützt – jeder dürfte es ebenfalls verwenden. Wer Schutz braucht, muss den Weg über eine Markeneintragung gehen, was ein eigenes Verfahren mit eigenen Voraussetzungen ist.
Technisch ja, sinnvoll nein. Ein Foto vom Team soll Vertrauen schaffen, und ein erfundenes Bild untergräbt genau das – und färbt auf den Rest der Seite ab. Bei erfundenen Referenz- oder Produktbildern kommt eine wettbewerbsrechtliche Irreführung hinzu.
Quellen
- EU AI Act, Artikel 50: Transparenzpflichten (abgerufen am 23.09.2026)
- Google Search Central: Image license metadata (IPTC Digital Source Type) (abgerufen am 23.09.2026)
- Google Search Central: Google Images best practices (abgerufen am 23.09.2026)
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