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Mehrsprachige Inhalte mit KI: Was geht und was nicht

Maschinelle Übersetzung ist ein brauchbarer erster Schritt, aber kein fertiges Ergebnis. Googles Spam-Richtlinien nennen maschinelle Übersetzung nicht als eigenen Verstoß – kritisch ist geringfügig veränderter Inhalt ohne eigenen Nutzen. Rechtstexte und Keyword-Recherche lassen sich grundsätzlich nicht übersetzen, sie brauchen eine eigene Bearbeitung im Zielmarkt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Googles Spam-Richtlinien nennen maschinelle Übersetzung nicht als eigenen Verstoßtatbestand.
  • Fachbegriffe sind die gefährlichste Stelle – der Text liest sich flüssig, nur Fachleute merken den Fehler.
  • Rechtstexte folgen dem Recht des Zielmarkts, nicht dem Wortlaut des Originals.
  • Suchbegriffe lassen sich nicht übersetzen – die Recherche gehört je Zielmarkt gemacht.

Die Versuchung und ihr Preis

Eine Website in drei Sprachen zu übersetzen kostete vor einigen Jahren einen fünfstelligen Betrag. Heute läuft der Rohtext in Minuten durch ein Werkzeug – in einer Qualität, die vor fünf Jahren undenkbar war.

Das verschiebt die Frage. Sie lautet nicht mehr „können wir uns das leisten“, sondern „was passiert, wenn wir es zu leicht nehmen“.

Und die Antwort ist unangenehm konkret: Der häufigste Schaden entsteht nicht durch schlechte Sprache, sondern durch Übersetzungen, die fachlich falsch oder rechtlich riskant sind – und die niemand mehr liest, weil im Haus niemand die Sprache spricht.

Was Google dazu sagt – und was nicht

Eine Klarstellung, weil dazu viel Halbwissen kursiert: Googles Spam-Richtlinien nennen maschinell übersetzte Texte nicht als eigenen Verstoßtatbestand.

Was sie nennen, ist allgemeiner und trifft die Sache besser: das Kopieren von Inhalten mit nur geringfügiger Veränderung, etwa durch automatisierte Verfahren, sowie Inhalte, die ohne eigenen Nutzen für Leser reproduziert werden.

Praktisch heißt das: Eine gute Übersetzung ist kein Problem. Ein Bestand aus zweihundert automatisch erzeugten Sprachfassungen ohne Prüfung, der keinen eigenen Nutzen bietet, kann eines werden – nicht wegen der Maschine, sondern wegen des fehlenden Prüfschritts. Dieselbe Logik wie bei KI-Texten.

Die drei Stufen

StufeVorgehenGeeignet für
RohübersetzungMaschinell, ungeprüftInterne Zwecke – nicht für die Website
Geprüfte ÜbersetzungMaschinell, von einem Muttersprachler durchgesehenDer Regelfall für Fachinhalte
LokalisierungAngepasst an Markt, Recht, BeispieleLeistungs-, Preis- und Rechtsseiten

Die Unterscheidung zwischen Zeile zwei und drei ist die wichtigere. Eine Übersetzung überträgt Wörter. Eine Lokalisierung überträgt den Sachverhalt – und der ist in einem anderen Markt oft ein anderer.

Konkret: Preise in anderer Währung und mit anderer Steuer, Rechtsangaben nach dem dortigen Recht, Beispiele, die im Zielmarkt etwas bedeuten, Ansprechpartner vor Ort. Eine wörtlich übersetzte Seite, die deutsche Rechtsbegriffe und deutsche Ortsnamen enthält, wirkt im Zielmarkt wie das, was sie ist.

Was auf keinen Fall maschinell bleiben darf

  • Rechtstexte. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Widerrufsbelehrung. Diese folgen dem Recht des Zielmarkts, nicht dem Wortlaut des deutschen Originals. Eine Übersetzung ist hier der falsche Vorgang.
  • Preisangaben und Vertragsbedingungen. Eine falsch übertragene Zahl ist eine Zusage.
  • Sicherheits- und Anwendungshinweise. Aus naheliegenden Gründen.
  • Fachbegriffe deiner Branche. Genau dort sind automatische Übersetzungen am schwächsten – sie wählen die allgemeinsprachliche Bedeutung.

Der letzte Punkt ist der, der in der Praxis am meisten Schaden anrichtet, weil er unauffällig ist: Der Text liest sich flüssig, und nur jemand vom Fach merkt, dass der zentrale Begriff falsch übersetzt wurde. Genau deshalb braucht es eine Durchsicht von jemandem, der beides kann – die Sprache und das Fach.

Der technische Teil

Mehrere Sprachfassungen brauchen eine saubere Zuordnung, sonst konkurrieren sie miteinander:

  • hreflang-Angaben auf allen Fassungen, gegenseitig und mit Selbstverweis. Fehlt ein Rückverweis, ignoriert Google die ganze Gruppe. Siehe hreflang.
  • Eigene URLs je Sprache. Keine Umschaltung per Cookie auf derselben Adresse – Suchmaschinen sehen dann nur eine Fassung.
  • Selbstreferenzierendes Canonical je Sprachfassung, nicht auf die Ausgangssprache. Siehe Canonical-Tag.
  • Keine automatische Weiterleitung nach IP-Adresse. Damit sperrst du auch Googlebot aus, der überwiegend aus den USA crawlt.
  • Übersetzte Meta-Angaben. Title und Description bleiben sonst deutsch – ein häufiger Fall bei automatisierten Übersetzungs-Plugins.

Zum letzten Punkt: Plugins, die die Seite im Browser übersetzen, erzeugen keine eigenständigen Sprachfassungen. Für Suchmaschinen existiert dann nur die Ausgangssprache – die Übersetzung ist unsichtbar. Siehe JavaScript-SEO.

Die Suchbegriffe sind nicht übersetzbar

Der Punkt, der die meiste Sichtbarkeit kostet und in keinem Übersetzungsprozess vorkommt: Menschen suchen im Zielmarkt mit anderen Begriffen.

Eine wörtliche Übersetzung des deutschen Suchbegriffs ist oft nicht der Begriff, der dort tatsächlich eingegeben wird – manchmal ist es ein englisches Lehnwort, manchmal ein ganz anderer Ausdruck, manchmal ein anderes Wortfeld.

Daraus folgt: Eine Keyword-Recherche gehört je Zielmarkt gemacht, nicht übersetzt. Das ist der Teil, den Übersetzungswerkzeuge grundsätzlich nicht leisten können, weil sie Sprache übertragen und nicht Suchverhalten. Siehe Keyword-Recherche.

Eine Reihenfolge, die funktioniert

  1. Entscheiden, welche Seiten übersetzt werden. Selten alle. Meist reichen Startseite, Leistungsseiten, Kontakt und die fünf wichtigsten Artikel.
  2. Rechtstexte gesondert erstellen lassen, nicht übersetzen.
  3. Keyword-Recherche im Zielmarkt. Vor der Übersetzung, damit die Begriffe im Text stimmen.
  4. Maschinell übersetzen, dann fachlich und sprachlich durchsehen lassen.
  5. Technik aufsetzen: eigene URLs, hreflang, Canonicals, übersetzte Meta-Angaben.
  6. Eine Kontaktmöglichkeit in der Zielsprache. Sonst erzeugst du Anfragen, die niemand beantworten kann.

Punkt sechs wird regelmäßig vergessen und ist der Punkt, an dem das Projekt sonst scheitert: Sichtbarkeit in einem Markt, in dem niemand antworten kann, erzeugt nur enttäuschte Interessenten.

Fazit

Maschinelle Übersetzung ist heute ein brauchbarer erster Schritt und kein fertiges Ergebnis. Google verbietet sie nicht – was zum Problem wird, ist der fehlende Prüfschritt, nicht die Maschine.

Die zwei Dinge, die sich nicht übersetzen lassen, sind dabei die entscheidenden: Rechtstexte folgen dem Recht des Zielmarkts, und Suchbegriffe folgen dem Suchverhalten dort. Beides braucht eine eigene Bearbeitung – alles andere ist die günstige Hälfte der Arbeit.

Häufige Fragen

Die Spam-Richtlinien nennen maschinelle Übersetzung nicht als eigenen Verstoßtatbestand. Kritisch ist, was sie allgemein beschreiben: geringfügig veränderte Inhalte ohne eigenen Nutzen. Eine geprüfte Übersetzung ist kein Problem, ein ungeprüfter Massenbestand kann eines werden.

Nein, das ist der falsche Vorgang. Rechtstexte folgen dem Recht des Zielmarkts, nicht dem Wortlaut des deutschen Originals. Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Widerrufsbelehrung gehören für den Zielmarkt neu erstellt. Keine Rechtsberatung.

Für Suchmaschinen nicht. Solche Plugins erzeugen keine eigenständigen Sprachfassungen – es existiert nur die Ausgangssprache, die Übersetzung ist unsichtbar. Nötig sind eigene URLs je Sprache mit hreflang und übersetzten Meta-Angaben.

Nein. Menschen suchen im Zielmarkt mit anderen Begriffen – manchmal mit einem englischen Lehnwort, manchmal in einem ganz anderen Wortfeld. Die Recherche gehört je Zielmarkt gemacht, und zwar vor der Übersetzung.

Quellen

  1. Google Search Central: Spam policies for Google web search (abgerufen am 24.09.2026)
  2. Google Search Central: Localized versions of your pages (hreflang) (abgerufen am 24.09.2026)

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