Kundenbewertungen wirken auf zwei Ebenen: Sie zahlen auf die Bekanntheit ein, einen der drei Faktoren für lokale Suchergebnisse, und sie entscheiden darüber, ob jemand nach dem Fund tatsächlich anfragt. Seit Mai 2022 verlangt § 5b Abs. 3 UWG, dass Unternehmen angeben, ob und wie sie die Echtheit veröffentlichter Bewertungen sicherstellen.
Kundenbewertungen: Wirkung, Pflichten, Umgang mit Kritik
Das Wichtigste in Kürze
- Die Informationspflicht besteht auch dann, wenn keine Echtheitsprüfung stattfindet.
- Gekaufte Bewertungen sind ein Wettbewerbsverstoß nach dem Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG, nicht nur ein Plattformverstoß.
- Nur zufriedene Kunden zur Bewertung einzuladen, verzerrt das Gesamtbild und ist nicht zulässig.
- Die Antwort auf Kritik schreibst du für die nächsten zweihundert Leser, nicht für den Verfasser.
Warum Bewertungen doppelt zählen
Bewertungen wirken an zwei Stellen, und die meisten Unternehmen sehen nur eine davon.
Vor dem Fund: Sie fließen in das ein, was Google als Bekanntheit bezeichnet – einen der drei Faktoren für lokale Suchergebnisse.
Nach dem Fund: Sie entscheiden darüber, ob jemand anruft. Dieser zweite Effekt ist der größere und wird selten gemessen, weil er zwischen Sichtbarkeit und Anfrage liegt.
Der rechtliche Rahmen, den kaum jemand kennt
Vorweg: fachliche Einordnung, keine Rechtsberatung.
Seit Mai 2022 gilt in Deutschland § 5b Abs. 3 UWG. Wer Verbraucherbewertungen auf der eigenen Website zugänglich macht, muss darüber informieren,
- ob sichergestellt wird, dass die Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Leistung tatsächlich genutzt oder erworben haben, und
- wie das gegebenenfalls sichergestellt wird.
Zwei Punkte werden dabei regelmäßig missverstanden:
Die Pflicht besteht auch, wenn du nichts prüfst. Dann musst du eben angeben, dass keine Prüfung stattfindet. Zulässig – aber nicht verschweigbar.
Die Angabe gehört in die Nähe der Bewertungen, nicht versteckt in die Datenschutzerklärung. Ein Hinweis mit Link auf eine erklärende Seite genügt.
Betroffen sind Unternehmen, die Bewertungen selbst auf ihrer Seite einbinden. Wer lediglich auf ein externes Profil verlinkt, fällt nicht darunter.
Gefälschte Bewertungen
Der Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG verbietet unter Nr. 23b unter anderem, Bewertungen als echt darzustellen, ohne angemessene und verhältnismäßige Schritte zur Überprüfung unternommen zu haben. Nr. 23c betrifft gefälschte oder in Auftrag gegebene Bewertungen.
Gekaufte Bewertungen sind damit nicht nur ein Plattformverstoß, sondern ein Wettbewerbsverstoß – abmahnfähig. Dass sie zudem an Sprachmustern erkennbar sind, kommt hinzu.
Wie Bewertungen tatsächlich entstehen
Die häufigste Ursache für wenige Bewertungen ist nicht Unzufriedenheit, sondern dass niemand fragt. Was funktioniert:
- Ein fester Punkt im Ablauf. Nicht „wenn wir dran denken“, sondern nach Abschluss, nach Lieferung, nach dem Termin. Am besten automatisiert.
- Der direkte Link. Jeder zusätzliche Klick halbiert die Quote. Google stellt im Unternehmensprofil einen Kurzlink bereit – der gehört in jede Abschlussmail.
- Persönlich fragen, wenn möglich. Wer beim Übergabetermin gefragt wird, macht es deutlich häufiger als jemand, der eine automatische Mail bekommt.
- Die Frage konkret stellen. „Wenn Sie zufrieden waren, hilft uns eine kurze Bewertung sehr – auch zwei Sätze.“ Das senkt die Hürde mehr als jede Erinnerung.
- Kein Anreiz. Rabatte oder Gewinnspiele gegen Bewertungen verstoßen gegen Plattformrichtlinien und berühren die Frage der Echtheit.
Und eine Einschränkung, die häufig übersehen wird: Nur zufriedene Kunden zur Bewertung einzuladen und unzufriedene auszusortieren, ist nicht zulässig – das ist eine gezielte Verzerrung des Gesamtbilds.
Die Antwort ist die eigentliche Arbeit
Eine Bewertung wird von ein paar Leuten gelesen. Deine Antwort darauf von vielen – besonders bei Kritik.
| Situation | Schlechte Reaktion | Bessere Reaktion |
|---|---|---|
| Berechtigte Kritik | Rechtfertigung, Gegendarstellung | Sachlich einräumen, Lösung anbieten |
| Missverständnis | „Das stimmt so nicht!“ | Ablauf ruhig erklären, Gespräch anbieten |
| Anonyme Schmähkritik | Öffentlich streiten | Kurz, sachlich, parallel Löschantrag prüfen |
| Gute Bewertung | Keine Antwort | Kurz danken, konkret auf den Inhalt eingehen |
Die letzte Zeile wird am häufigsten ausgelassen. Antworten auf gute Bewertungen zeigen jedem späteren Leser, dass hier jemand zuhört – und kosten dreißig Sekunden.
Die Faustregel für Kritik: Du schreibst nicht für den Verfasser, sondern für die nächsten zweihundert Leser. Wer das im Kopf behält, formuliert automatisch anders.
Wann sich ein Löschantrag lohnt
Plattformen entfernen Bewertungen nur bei klaren Richtlinienverstößen. Aussicht besteht bei:
- Beleidigungen oder Schmähkritik ohne Sachbezug
- Erkennbarer Verwechslung mit einem anderen Unternehmen
- Bewertungen ohne jeden Geschäftskontakt
- Bewertungen durch Wettbewerber
- Unwahren Tatsachenbehauptungen – nicht zu verwechseln mit Meinungen
Keine Aussicht besteht bei einer harschen, aber zutreffenden Schilderung. Eine schlechte Bewertung mit guter Antwort schadet ohnehin weniger, als die meisten befürchten – ein Profil mit ausschließlich Bestnoten wirkt auf viele Leser unglaubwürdig.
Bewertungen auf der eigenen Website
Zwei Dinge dazu, weil beide regelmäßig falsch gemacht werden.
Die Echtheitsangabe muss dabeistehen – siehe oben.
Eigene Sternebewertungen nicht selbst auszeichnen. Sterne im Suchergebnis, die aus auf der eigenen Website eingebundenen Bewertungen der eigenen Leistung erzeugt werden, verstoßen gegen Googles Richtlinien für strukturierte Daten und sind der häufigste Grund für manuelle Maßnahmen in diesem Bereich. Siehe Strukturierte Daten.
Was das mit KI-Antworten zu tun hat
Sprachmodelle setzen ihr Bild eines Unternehmens aus vielen Quellen zusammen – und Bewertungstexte gehören dazu. Was in ihnen steht, taucht in Formulierungen wieder auf, mit denen ein System dein Unternehmen beschreibt.
Das ist ein Argument dafür, aktiv um Bewertungen zu bitten, die die tatsächliche Leistung benennen. „Sehr zufrieden“ trägt wenig. „Hat unseren Onlineshop technisch aufgeräumt und die Ladezeit halbiert“ beschreibt, was du tust. Siehe Generative Engine Optimization.
Fazit
Bewertungen sind der günstigste Vertrauensbeleg, den ein Unternehmen aufbauen kann – und der einzige, den man nicht selbst schreiben darf.
Rechtlich ist die Lage klarer, als viele annehmen: Wer Bewertungen auf der eigenen Seite zeigt, muss sagen, ob und wie er ihre Echtheit prüft. Praktisch entscheidet weniger der Durchschnittswert als die Frage, ob jemand auf Kritik antwortet. Und diese Antwort schreibst du nicht für den Verfasser, sondern für alle, die danach kommen.
Häufige Fragen
Ja, wenn du Verbraucherbewertungen auf der eigenen Website zugänglich machst. § 5b Abs. 3 UWG verlangt die Angabe, ob und gegebenenfalls wie sichergestellt wird, dass die Bewertungen von tatsächlichen Kunden stammen – auch dann, wenn keine Prüfung erfolgt. Keine Rechtsberatung.
Nein. Anreize wie Rabatte oder Gewinnspiele verstoßen gegen die Richtlinien der Plattformen und berühren die Frage der Echtheit. Zulässig ist, aktiv und unentgeltlich um eine Bewertung zu bitten – ohne Vorauswahl nach Zufriedenheit.
Bei klaren Richtlinienverstößen: Beleidigungen ohne Sachbezug, erkennbarer Verwechslung, fehlendem Geschäftskontakt, Bewertungen durch Wettbewerber oder unwahren Tatsachenbehauptungen. Eine harsche, aber zutreffende Schilderung ist eine zulässige Meinungsäußerung.
Nicht unbedingt. Ein Profil ohne jede kritische Stimme wirkt auf viele Leser unglaubwürdig. Eine schlechte Bewertung mit einer sachlichen, lösungsorientierten Antwort schadet weniger, als die meisten befürchten.
Quellen
- IT-Recht Kanzlei: FAQ zur Informationspflicht über die Echtheit von Kundenbewertungen (§ 5b Abs. 3 UWG) (abgerufen am 23.09.2026)
- Google: Lokales Ranking in Google verbessern (Unternehmensprofil-Hilfe) (abgerufen am 23.09.2026)
- Google Search Central: Review snippet structured data (abgerufen am 23.09.2026)
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