Eine Preisangabe filtert. Ohne sie kommen mehr Anfragen, aber ein großer Teil von Interessenten mit unpassendem Budget – und die Zeit für diese Gespräche ist der eigentliche Preis der Geheimhaltung. Wer keine Festpreise nennen kann, nennt eine Spanne, einen Ab-Preis oder ein Rechenbeispiel. Bei Angeboten an Verbraucher gibt die Preisangabenverordnung ohnehin Anforderungen vor.
Preise auf der Website: Warum „auf Anfrage“ mehr kostet als es einbringt
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Preisangabe steigt die Zahl der Anfragen und sinkt ihre Qualität.
- Eine Spanne mit Begründung ist besser als keine Angabe – sie zeigt, was den Unterschied macht.
- Gegenüber Verbrauchern gilt die Preisangabenverordnung: Anzugeben ist der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile.
- Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen greift die Verordnung nicht – die Entscheidung ist dort eine geschäftliche, keine rechtliche.
„Preise nennen wir nicht auf der Website, das ist zu individuell.“ Der Satz ist fast immer gut begründet und fast immer teurer als die Alternative. Nur fällt der Preis nicht als Rechnung an, sondern als Zeit.
Was eine Preisangabe tatsächlich tut
Sie filtert. Wer die Größenordnung kennt und trotzdem anfragt, hat sich bereits entschieden, dass es grundsätzlich passt. Wer sie nicht kennt, fragt auf Verdacht – und ein Teil dieser Anfragen endet im ersten Gespräch mit der Feststellung, dass die Vorstellungen um eine Größenordnung auseinanderliegen.
Beide Seiten verlieren dabei: Der Interessent hat Zeit investiert, um zu erfahren, was er sich nicht leisten will. Der Anbieter hat ein Gespräch geführt, das nie zu einem Auftrag führen konnte.
Die Kennzahl, auf die es dabei ankommt, ist deshalb nicht die Zahl der Anfragen, sondern der Anteil, aus dem ein Angebot wird – siehe messbare Ziele.
Die Varianten
| Form | Passt für | Wirkung |
|---|---|---|
| Festpreis | Standardisierte Leistungen | Stärkster Filter, höchste Klarheit |
| Pakete mit Preisen | Abgrenzbare Leistungsumfänge | Ordnet die Entscheidung, verschiebt sie auf „welches“ |
| Ab-Preis | Alles mit Mindestaufwand | Filtert das untere Ende, lässt Spielraum |
| Spanne mit Begründung | Projektgeschäft | Die beste Variante, wenn Festpreise nicht gehen |
| Stunden- oder Tagessatz | Beratung, laufende Betreuung | Ehrlich, sagt aber nichts über die Gesamtsumme |
| Rechenbeispiel eines echten Projekts | Erklärungsbedürftige Leistungen | Macht die Zusammensetzung nachvollziehbar |
| „Auf Anfrage“ | Sehr wenige Fälle | Filtert nicht, erzeugt Aufwand |
Die vierte und die sechste Zeile sind die interessantesten, weil sie das Argument „jedes Projekt ist anders“ nicht bestreiten, sondern nutzen. Eine Spanne mit Begründung erklärt, warum es eine Spanne ist – und genau diese Erklärung ist die Auskunft, die jemand vor dem Gespräch braucht.
Ein Rechenbeispiel geht noch weiter: Ein reales Projekt mit Umfang, Posten und Summe. Das ist überprüfbar, nicht verbindlich und macht die Kalkulation nachvollziehbar – dieselbe Logik wie bei Fallstudien.
Wo eine rechtliche Vorgabe greift
Bei Angeboten gegenüber Verbrauchern ist die Frage nicht nur geschäftlich. Die Preisangabenverordnung verlangt, dass der Gesamtpreis angegeben wird – also der Preis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile. Ihr Anwendungsbereich betrifft Angebote und Werbung gegenüber Verbrauchern unter Angabe von Preisen.
Im Verkehr zwischen Unternehmen greift die Verordnung nicht. Dort ist die Preiskommunikation eine geschäftliche Entscheidung – allerdings sollte auch dort erkennbar sein, ob Netto- oder Bruttopreise gemeint sind, weil sonst das erste Gespräch mit einem Missverständnis beginnt.
Das ist keine Rechtsberatung; wer Preise gegenüber Verbrauchern ausweist, sollte die Ausgestaltung einmal fachlich prüfen lassen.
Wo die Angabe stehen sollte
Nicht auf einer eigenen Preisseite, die man erst suchen muss. Sondern auf der Leistungsseite, an der Stelle, an der jemand ohnehin überlegt, ob das infrage kommt.
Bewährt hat sich die Reihenfolge: Was ist die Leistung, für wen, was kostet sie ungefähr, was beeinflusst die Summe, wie geht es weiter. Der Preis steht damit mitten im Text und nicht am Ende – wer bis dorthin liest, hat die Frage längst gestellt.
Der Übergang danach sollte kleiner sein als ein Verkaufsgespräch: ein Rechenbeispiel, eine Vergleichsübersicht, eine kurze Einschätzung. Warum das mehr bringt als „jetzt Kontakt aufnehmen“, steht in Call-to-Action.
Der Einwand, der bleibt
Es gibt Fälle, in denen eine Preisangabe tatsächlich schadet: wenn die Preise stark nach Kundengröße variieren, wenn Verträge mit einzelnen Kunden Vertraulichkeit vorsehen, wenn der Markt so klein ist, dass jede Angabe einer Einzelverhandlung entspricht.
Auch dann lohnt die schwächere Form: nicht der Preis, aber die Größenordnung. „Unsere Projekte beginnen im mittleren fünfstelligen Bereich“ nennt keine Zahl und filtert trotzdem – und es ist eine Auskunft, die niemandem schadet, weil sie im ersten Gespräch ohnehin fällt. Der Unterschied ist nur, dass sie vorher fällt, bei allen, die dieses Gespräch nicht geführt hätten.
Wie die Preisfrage in den Entscheidungsverlauf eingebettet ist, beschreibt Kundenreise; was sich davor anbieten lässt, um ohne Gespräch weiterzukommen, steht in Leadmagnet.
Häufige Fragen
Sie kennen sie ohnehin. Wer wissen will, was jemand nimmt, fragt unter einem Vorwand an – das kostet eine E-Mail. Die Geheimhaltung wirkt gegenüber Interessenten, nicht gegenüber dem Wettbewerb.
Dann nenne die Spanne und erkläre, was sie erklärt. "Zwischen 4.000 und 12.000 Euro, abhängig von der Zahl der Seiten und davon, ob Texte übernommen werden können" ist eine nützliche Auskunft. Sie muss nicht verbindlich sein.
Der Spielraum verschiebt sich: Wer den Rahmen kennt und trotzdem anfragt, verhandelt über Leistung statt über die Grundfrage, ob man überhaupt zusammenkommt. Das ist das bessere Gespräch.
Quellen
- § 3 PAngV – Gesamtpreis (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 30.09.2026)
- § 1 PAngV – Anwendungsbereich (gesetze-im-internet.de) (abgerufen am 30.09.2026)
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