Google wertet Stellenanzeigen über das JobPosting-Markup aus. Pflicht sind Titel, Beschreibung, Veröffentlichungsdatum und das einstellende Unternehmen, dazu der Arbeitsort oder die Ortsanforderung. Zwei Regeln sind streng: Die Auszeichnung gehört nur auf Seiten mit einer einzelnen Stelle, und abgelaufene Stellen müssen zeitnah entfernt werden – andernfalls droht eine manuelle Maßnahme.
Stellenanzeigen bei Google: Was das JobPosting-Markup verlangt
Das Wichtigste in Kürze
- Pflichtangaben: title, description, datePosted, hiringOrganization – dazu jobLocation oder applicantLocationRequirements.
- Google: Die Auszeichnung darf nicht auf Seiten stehen, die eine Liste von Stellen darstellen – etwa Suchergebnisseiten.
- Google: Wer bei abgelaufenen Stellen nicht zeitnah handelt, riskiert eine manuelle Maßnahme.
- Für Stellen-URLs empfiehlt Google die Indexing API anstelle der Sitemap, weil Googlebot die Seite dann früher abruft.
Für Unternehmen, die regelmäßig einstellen, ist das einer der wenigen Bereiche, in denen eine technische Maßnahme unmittelbar sichtbar wird: Stellenanzeigen mit korrektem Markup können in Googles Stellensuche erscheinen. Der Aufwand liegt bei einer halben Stunde pro System – die Fallen allerdings auch.
Die Pflichtangaben
| Eigenschaft | Was hineingehört |
|---|---|
title | Der Titel der Stelle – nicht der Titel der Anzeige. Also „Elektroniker für Betriebstechnik“, nicht „Wir suchen dich!“ |
description | Die vollständige Stellenbeschreibung als HTML. Eine Zusammenfassung genügt nicht – es muss eine vollständige Darstellung sein. |
datePosted | Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum im Format ISO 8601 |
hiringOrganization | Das einstellende Unternehmen – nicht der einzelne Standort |
jobLocation oder applicantLocationRequirements | Je nach Art der Stelle: der Arbeitsort oder die Anforderung an den Aufenthaltsort bei Fernarbeit |
Nützlich, aber nicht verpflichtend: baseSalary, employmentType, validThrough. Die Gehaltsangabe ist dabei der Punkt, an dem die meisten deutschen Unternehmen zögern – und der für Bewerber die wichtigste Information ist. Die Überlegung dazu ist dieselbe wie bei Preisen auf der Website: Die Angabe filtert, und das Filtern ist der Nutzen.
Die beiden Regeln, bei denen Google streng ist
1. Eine Seite, eine Stelle
Die Auszeichnung gehört ausschließlich auf Seiten mit einer einzelnen Stellenanzeige. Googles Richtlinie formuliert es ausdrücklich: Keine strukturierten Daten auf Seiten, die eine Liste von Stellen darstellen sollen – etwa Suchergebnisseiten.
Der Verstoß zieht eine manuelle Maßnahme nach sich, deren Meldung dann genau das sagt: Eine Listenseite soll keine strukturierten Daten für einzelne Stellen enthalten.
Das ist der häufigste Fehler überhaupt, und er entsteht fast nie absichtlich. Ein Theme oder ein Plugin legt die Auszeichnung über die Beitragsvorlage – und damit auch über das Archiv, in dem alle Stellen untereinander stehen. Die Prüfung dauert eine Minute: Übersichtsseite aufrufen, Quelltext nach JobPosting durchsuchen.
2. Abgelaufene Stellen
Hier ist die Formulierung noch deutlicher: Wer bei abgelaufenen Stellen nicht zeitnah handelt, riskiert eine manuelle Maßnahme.
Drei zulässige Wege:
validThroughist gesetzt und liegt in der Vergangenheit- Die Seite wird entfernt und liefert 404 oder 410 – dazu 404-Seiten und Statuscodes
- Die JobPosting-Auszeichnung wird entfernt
Was nicht zulässig ist: die Anzeige stehen lassen, weil „vielleicht bewirbt sich noch jemand“. Für Bewerber ist eine besetzte Stelle in der Stellensuche eine vergeudete Bewerbung, und genau deshalb wird die Regel durchgesetzt.
Praktisch heißt das: Es braucht einen Ablauf, nicht guten Willen. Entweder validThrough wird beim Anlegen jeder Stelle gesetzt – dann erledigt sich das von selbst – oder jemand prüft die Liste wöchentlich.
Der Hinweis, den fast niemand kennt
Für Stellen-URLs empfiehlt Google die Indexing API anstelle der Sitemap, weil Googlebot die Seite dadurch früher abruft. Die Sitemap bleibt für die Abdeckung der Website insgesamt empfohlen – aber für den zeitkritischen Fall einer neuen Stelle ist die API der schnellere Weg.
Das ist eine der wenigen Stellen, an denen Google eine aktive Meldung für einen bestimmten Inhaltstyp empfiehlt. Für alles andere bleibt es bei Sitemap und Indexierung – und für die zweite Suchmaschine bei IndexNow.
Weitere Anforderungen aus der Dokumentation
- Die strukturierten Daten müssen auf derselben Seite stehen wie die Stellenbeschreibung, die Bewerber lesen können. Auszeichnung ohne sichtbaren Inhalt ist ein Verstoß.
- Mehrere Kopien derselben Stelle unter verschiedenen Adressen brauchen Canonical-Angaben – siehe Canonical-Tag. Das betrifft typischerweise Unternehmen, die dieselbe Stelle für mehrere Standorte ausschreiben.
- Die Seite muss indexierbar sein. Eine Stellenseite hinter einem noindex erscheint nicht – klingt banal, kommt aber vor, wenn der Karrierebereich aus einer Testumgebung übernommen wurde.
Was das Markup nicht leistet
Es macht aus einer schlechten Stellenanzeige keine gute. Die Auszeichnung entscheidet darüber, ob die Anzeige in der Stellensuche erscheinen kann – nicht darüber, ob sich jemand bewirbt.
Dafür zählt der Inhalt, und dort ist der Abstand zwischen Anspruch und Praxis in Deutschland groß: Aufgaben statt Floskeln, eine Gehaltsangabe, ein Ansprechpartner mit Namen, eine realistische Beschreibung des Teams. Dieselben Anforderungen wie an jede andere Seite, die etwas verkaufen soll – und derselbe Mechanismus wie bei der Über-uns-Seite: Wer konkret wird, wird glaubwürdig.
Dass die Anzeige auch außerhalb der Suche gesehen wird, ist eine zweite Frage – für Fachkräfte im B2B-Umfeld läuft das häufig über LinkedIn. Die Detailseite mit korrektem Markup bleibt aber der Ort, auf den alles verweisen sollte.
Die Prüfung
- Eine Stellenseite durch den Test für Rich-Suchergebnisse schicken – sind alle Pflichtangaben erkannt?
- Die Übersichtsseite im Quelltext nach
JobPostingdurchsuchen – dort darf es nicht stehen. - Eine besetzte Stelle aufrufen – liefert sie 404, hat sie ein
validThroughin der Vergangenheit oder kein Markup mehr? - In der Search Console unter „Manuelle Maßnahmen“ nachsehen.
Die Reihenfolge ist bewusst so: Punkt zwei und drei sind die, die Ärger machen, und sie werden fast nie geprüft. Mehr zur Auszeichnung allgemein in strukturierte Daten.
Häufige Fragen
Drei Wege sind zulässig: validThrough auf ein Datum in der Vergangenheit setzen, die Seite entfernen und 404 oder 410 liefern, oder die JobPosting-Auszeichnung entfernen. Was nicht geht: die Seite unverändert stehen lassen.
Nicht für die einzelnen Stellen. Die Auszeichnung gehört ausschließlich auf die Detailseite einer einzelnen Stelle. Google nennt als Text der manuellen Maßnahme ausdrücklich, dass eine Listenseite keine strukturierten Daten für einzelne Stellen enthalten soll.
Nein. Eine einzelne Seite pro Stelle mit korrektem Markup reicht. Viele Systeme liefern das Markup mitgeliefert aus – dann lohnt eine Prüfung, ob es auch auf der Übersichtsseite ausgespielt wird, was ein Fehler wäre.
Quellen
- Google Search Central: Job posting (JobPosting) structured data (abgerufen am 06.10.2026)
- Google Search Central: Structured data general guidelines (abgerufen am 06.10.2026)
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